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   BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80   

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https://dejure.org/1980,1162
BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80 (https://dejure.org/1980,1162)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1980 - IVb ZR 526/80 (https://dejure.org/1980,1162)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1980 - IVb ZR 526/80 (https://dejure.org/1980,1162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Unterhaltsverpflichtungen von berufstätigen Ehegatten nach einer Trennung - Berücksichtigung der bisherigen Lebensstandards beim Ausgleich für einen angemessenen Lebensunterhalt - Bestimmung der Lebensverhältnisse beider erwerbstätiger Lebenspartner in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361
    Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2349
  • FamRZ 1980, 876
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80
    Die Auffassung, ein Unterhaltsanspruch bestehe für die Zeit des Getrenntlebens schon deshalb nicht, weil die Ehe bis zur Trennung der Ehegatten nur von kurzer Dauer gewesen sei, hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner in FamRZ 1979, 571 veröffentlichten Entscheidung (Urt. vom 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 -) abgelehnt.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Zum anderen kann daraus, daß der Ehegatte mit dem höheren Einkommen seiner Verpflichtung, zum Unterhalt des anderen Ehegatten entsprechend den ehelichen Lebensverhältnissen beizutragen, nicht oder nur unzureichend nachkommt, keine Beschränkung des Unterhaltsbedarfs des Ehegatten mit dem geringeren Einkommen abgeleitet werden (Senatsurteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 526/80 - FamRZ 1980, 876, 877).
  • OLG Schleswig, 08.03.2001 - 13 UF 105/00

    Unterhalt bei Getrenntleben - Herabsetzung - kurze Ehedauer

    Das gilt auch unter Berücksichtigung dessen, dass jede Partei bis zur Trennung noch ihre jeweilige frühere Wohnung beibehalten hatte, eine gemeinsame Ehewohnung noch nicht bezogen worden war (vgl. BGH FamRZ 1980, 876, 877).

    Die Dauer der Ehe ist für den Getrenntlebensunterhalt lediglich ein gem. § 1361 Abs. 2 BGB erhebliches Merkmal (vgl. BGH FamRZ 1979, 569; 1979, 571; 1980, 876).

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Mit der Rechtsprechung des Senats stimmt es im Ansatz überein, daß die für die Höhe eines Anspruchs maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse im allgemeinen durch das Einkommen geprägt werden, in einer Doppelverdienerehe daher durch die (zusammengerechneten) Einkünfte beider Ehegatten (std. Rspr. seit dem Urteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 526/80 FamRZ 1980, 876, 877).

    Hat der besser verdienende Ehegatte nach der Trennung zum Unterhalt des anderen nicht beigetragen, so daß sich der Lebensstandard beider Ehegatten in tatsächlicher Hinsicht unterschiedlich gestaltet hat, kann hieraus keine Beschränkung des Unterhaltsbedarfs des Ehegatten mit dem geringeren Einkommen abgeleitet werden (Senatsurteil vom 9. Juli 1980 aaO).

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